Der straflose Verrat Ein Whistleblower meldet der Stadt Wien einen Postenschacher-Skandal, der Verdächtige gesteht und wird angezeigt – dann trifft die Staatsanwaltschaft Wien eine spektakuläre Entscheidung Am 22. August des vergangenen Jahres geht bei der Whistleblower-Hotline der Magistratsdirektion Wien ein anonymer Hinweis ein. Martin P., ein Bewerber für einen hochrangigen Posten am Verwaltungsgericht, habe die Unterlagen für den schriftlichen Eignungstest samt Musterlösungen vorab erhalten. Er sei ein „Parteifreund“ des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien, Dieter Kolonovits, und habe damit geprahlt, den Eignungstest vorab bekommen zu haben, so das anonyme Schreiben. Früher wäre so ein Hinweis vielleicht in irgendeiner Schublade des Wiener Magistrats versandet. Doch diesmal nicht. Der Präsident des Verwaltungsgerichts – in der Anzeige nicht direkt belastet, sondern bloß als „Parteifreund“ angeschwärzt – zeigt die Sache an, so wie es seine Pflicht ist. Am 27. August 2024 befragt er auch mit einer Kollegin den Leiter der Geschäftsstelle des Landesverwaltungsgerichts und der ist geständig. Im Beisein der Leiterin der Revisionsstelle gesteht der Verdächtige die Tat: „Ja, ich habe am 28. März 2024 bei einem Mittagessen in einer Pizzeria am Friedrich-Schmidt-Platz den schriftlichen Test samt Musterlösung an Herrn Martin P. weitergegeben.“ Er habe sich dazu „hinreissenlassen“, um dem Bewerber „den Schrecken“ des Auswahlverfahrens zu nehmen. Martin P. habe die Prüfungsfragen (im Wesentlichen datenschutzrechtliches Spezialwissen, etwa: „Erläutern Sie die Begriffe ,Verantwortlicher‘ und ,Auftragsverarbeiter‘ im Sinne der DSGVO“) nach dem Essen eingepackt und mitgenommen. „Es ist nichts am Tisch liegen geblieben! Außer mir und Herrn P. war damals erinnerlich niemand in unserer Nähe“, sagt der geständige Beamte. Martin P. bewarb sich für einen hochrangigen Posten am Verwaltungsgericht (© APA/HANS PUNZ) Der protegierte Herr P. bestand dann den Eignungstest „von der Stabstelle Recht und Evidenz beaufsichtigt und korrigiert“ und schlug seine Mitbewerber. Mehr noch, sein Dienstposten wurde aufgewertet. Eine Woche nach dem Geständnis erstattet Gerichtspräsident Kolonovits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien. Auf acht Seiten führt der Jurist, im Nebenberuf Dozent an der Uni Wien, aus, wieso die Weitergabe der Prüfungsunterlagen nicht nur ein Geheimnisverrat, sondern sogar ein Amtsmissbrauch seien. Kolonovits will hier nichts vertuschen, im Gegenteil. Denn: Die Fragen seien „ausschließlich einem engen Personenkreis zugänglich“ gewesen und deren Weitergabe an einen Bewerber habe die anderen Mitbewerber, aber auch die Republik möglicherweise in ihren berechtigten Interessen geschädigt. Eine Tat, ein Geständnis, eine klare Rechtslage. Ein Strafverfahren müsste nun die notwendige Konsequenz sein. Möchte man meinen. Am 15. Jänner 2025 stellt die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren ein. Ja, der Leiter der Geschäftsstelle habe die Fragen durchgestochen, doch seine Tat sei nicht strafbar. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs sei nicht gegeben, weil die Weitergabe von Prüfungsunterlagen kein „Amtsgeschäft im Sinne des Gesetzes“ darstelle, so die Staatsanwältin. Für eine Verletzung des Amtsgeheimnisses sei wiederum erforderlich, dass ein öffentliches oder privates Interesse verletzt werde. Da die Unterlagen einem „ohnehin grundsätzlich geeigneten Bewerber“ übermittelt wurden, sei dieser Tatbestand nicht erfüllt. Parallel dazu lief das Auswahlverfahren weiter. Insgesamt hatten sich zwölf Personen beworben. Nach schriftlichem Test und Hearing legten mehrere Kandidaten ihre Bewerbung zurück. P., der den Test bereits gewonnen hatte, musste nicht mehr teilnehmen. Nach Auffliegen der Sache zog er die Bewerbung dann „aus familiären Gründen“ zurück. Die Aktenlage ist eindeutig: ein Hinweis, ein Geständnis, eine Strafanzeige, ein Ermittlungsverfahren. Aber am Ende eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien, die das Verfahren mit wenigen Sätzen beendet und die Weitergabe von Prüfungsunterlagen straffrei stellt. Der Vergleich liegt nahe: Es ist, als würde man einen Marathonläufer entschuldigen, weil er ohnehin unter den besten zehn gelandet wäre – auch wenn er ein Stück des Weges mit dem Taxi gefahren ist.
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